26.05.2010
impulseaws - austria wirtschaftsservice

3. Wer kann einreichen?

impulse LEAD zielt auf Leistungsverbünde unter Mitwirkung von KMUs ab. Darüber hinaus können im Rahmen von impulse LEAD auch Vereine, Intermediäre und Multiplikatoren, Universitäten, Fachhochschulen und deren Transferstellen sowie außeruniversitäre und kooperative Forschungs-einrichtungen in den Leistungsverbund zur Projektumsetzung eingebunden sein.

impulse LEAD sieht 2 Kategorien von Förderungswerbern vor:
  • Konsortien mit mindestens drei Mitgliedern (davon mindestens ein Unternehmen), die sich folgendermaßen zusammensetzen können:
    • Unternehmen (mehrheitlich KMUs),
    • Vereine,
    • Intermediäre und Multiplikatoren,
    • Universitäten, Fachhochschulen und deren Transferstellen,
    • außeruniversitäre und kooperative Forschungseinrichtungen.
  • Vereine und Arbeitsgemeinschaften mit mindestens fünf Mitgliedern (davon mindestens zwei Unternehmen), die sich folgendermaßen zusammensetzen können:
    • Natürliche Personen,
    • Unternehmen (mehrheitlich KMUs),
    • Intermediäre und Multiplikatoren,
    • Universitäten, Fachhochschulen und deren Transferstellen,
    • außeruniversitäre und kooperative Forschungseinrichtungen.

KMU-Definition

UnternehmenskategorieBeschäftigte

Umsatz [EUR] oder

Bilanz-Summe [EUR]
mittelgroß< 25050 Mio.43 Mio.
klein< 5010 Mio.10 Mio.
kleinst (mikro)< 10 2 Mio.2 Mio.

4. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und ist mit EUR 300.000,-- begrenzt. Die Gesamtkosten des Projekt müs-sen mindestens EUR 100.000,-- betragen.

impulse LEAD unterliegt u.a. wettbewerbsrechtlich den De-minimis-Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten drei Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen De-minimis-Obergrenze gefördert werden darf (derzeit maximal EUR 200.000,--). Diese Grenze gilt für alle, dem Unternehmen gewährten De-minimis-Förderungen (kumuliert), unabhängig, von welcher Institution sie gewährt wurden.
impulse LEAD unterliegt des Weiteren der „Österreichregelung Kleinbeihilfen“. Das ist die Kurzbe-zeichnung für die von der Europäischen Kommission genehmigten „Regelung zur vorübergehen-den Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Republik Österreich während der Finanz- und Wirtschaftskrise“, Beihilfennummer N47a/2009. Unter dieser Regelung kann ein Unter-nehmen im Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 Förderungen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal EUR 500.000,-- (inkl. De-minimis-Förderungen) erhalten.
Es besteht kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Die Förderung von Projekten erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bud-getmittel.

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